Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Abschluss und die Abwicklung der im Fremdspracheninstitut durchgeführten Sprachkurse erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1. Die aktuellen Kursbeiträge ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. Vertragspartner sind sich einig, dass bei monatlicher Zahlungsweise die monatliche Teilnahmegebühr bis zum 3. eines jeden nachfolgenden Monats zu zahlen ist.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift auf dem Konto Nr. 063 0019258 bei der Berliner Sparkasse, BLZ 100 500 00 an.
Im Falle des Zahlungsverzugs wird eine Bearbeitungsgebühr von € 2.50 pro Mahnschreiben erhoben.
2. Kommt der Teilnehmer/in mit zwei Monatsteilnahmegebühren in Verzug, wird die restliche Teilnehmergebühr für den gesamten Vertragszeitraum sofort fällig.
3. Gemeinsame Erziehungsberechtigte haften gesamtschuldnerisch für die Teilnahmegebühr des Erziehungsbefohlenen. Unterschreibt ein Erziehungsberechtigter den Vertrag, versichert er mit seiner Unterschrift, dass er auch in Vollmacht des anderen Erziehungsberechtigten handelt.
4. Kursbeginn und Lage der einzelnen Übungseinheiten werden durch das Fremdspracheninstitut festgelegt. Tritt der Kursteilnehmer den Unterricht nicht innerhalb von vier Wochen nach Festlegung an, gerät er in Annahmeverzug.
5. Sollte ein angebotener Sprachkurs aus Gründen die die Sprachschule zu vertreten hat nicht realisiert werden, erhält der Kursteilnehmer seine Kursgebühren zurück. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, das Fremdspracheninstitut hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
6. Bei Einzel bzw. geschlossenem Gruppenunterricht wird dem Teilnehmer die Möglichkeit eingeräumt, die vereinbarte Unterrichtseinheit während der Bürozeiten und bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Unterrichtseinheit abzusagen. In diesem Fall wird die Gebühr für diese Unterrichtseinheit nicht fällig. Der Teilnehmer hat unverzüglich für die abgesagte Unterrichtseinheit in Absprache mit dem Fremdspracheninstitut einen neuen, verbindlichen Termin abzustimmen. Nimmt der Teilnehmer auch diesen Termin nicht wahr, wird die Gebühr für diese Unterrichtseinheit jedenfalls fällig. Darüber hinaus ist das Fremdspracheninstitut nicht nachleistungspflichtig.
7. An den gesetzlichen Feiertagen fällt der Unterricht ersatzlos aus. Die Kinder- und Schülersprachkurse entfallen in den Schulferien, welche entsprechend den amtlichen Regelungen für das Land Berlin gelten. Da es sich um einen auf das gesamte Jahr umgelegten Monatsbeitrag handelt, sind die monatlichen Kursgebühren auch in der unterrichtsfreien Zeit fällig und zahlbar. Für alle anderen Kurse findet während der Schulferien eine Unterrichtsunterbrechung nicht statt.
8. Der Unterrichtsvertrag mit dem Fremdspracheninstitut endet nach Maßgabe der sich aus dem Vertrag ergebenden Laufzeit. Er verlängert sich automatisch um weitere drei Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor dem Vertragsende gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung ist nur bei Verträgen möglich, die eine längere Laufzeit als zwei Jahre haben. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
9. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
