Wer hat einen Anspruch auf Bildungsurlaub?
Wir bieten
Nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmer/Innen und Auszubildende mit Arbeitsplatz bzw. Ausbildungsplatz in Berlin haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. In dieser Zeit haben sie einen Rechtsanspruch auf die bezahlte Freistellung von der Arbeit. Das gilt sowohl für die private Wirtschaft als auch für Arbeitnehmer/Innen und Angestellte im öffentlichen Dienst.
Für Beamtinnen und Beamte gelten entsprechend die Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Berlin.
Arbeitslose können an anerkannten Bildungsveranstaltungen teilnehmen, wenn ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt sichergestellt ist. Hier ist eine frühzeitige Beantragung bei zuständigen Arbeitsvermittler erforderlich.
Während des Bildungsurlaubs darf keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.
Der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub ist vom Alter unabhängig, lediglich die Länge des gewährten Bildungsurlaubs unterscheidet sich:
- bis zu einem Alter von 25 Jahren besteht ein Anspruch auf 10 Arbeitstage p r o Kalenderjahr
- über einem Alter von 25 Jahren besteht ein Anspruch auf 10 Arbeitstage in z w e i Kalenderjahren.
Ein Anspruch auf Bildungsurlaub entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses bzw. Ausbildungsverhältnis.
Kann der Arbeitgeber Bildungsurlaub untersagen?
Das es sich hier um einen Rechtsanspruch der Beschäftigten handelt, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Bildungsurlaub nicht untersagen. Er hat auch keinen Einfluß auf die Wahl des Angebotes oder des Veranstalters.
Arbeitgeber haben allerdings ein Mitspracherecht bei der Terminwahl. Wenn dringende betriebliche Gründe der Terminwahl entgegenstehen, kann der Bildungsurlaub vorübergehend abgelehnt werden.
Sonderregelungen gibt es für Kleinbetriebe.
