Was ist in Bezug auf Bildungsurlaub zu beachten?
Wir bieten
Pflichten der Arbeitnehmer/Innen, Angestellten und Auszubildenden
Die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub sowie die Termine sind Arbeitgebern möglichst frühzeitig (wenigstens 6 Wochen vor Beginn) mitzuteilen.
Auszubildende müssen zusätzlich bei ihrer Berufsschule eine Befreiung von Berufsschulpflicht beantragen.
Auf Verlangen sind Anmeldebescheinigungen bzw. Teilnahmebestätigung dem Arbeitgeber vorzulegen.
Pflichten der Arbeitgeber
Arbeitgeber sind verpflichtet, während der Zeit der Freistellung Arbeitsentgelte bzw. Ausbildungsvergütungen ohne Minderung weiterzuzahlen.
Arbeitgeber dürfen niemanden wegen der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub benachteiligen.
